Allgemeine Geschäftsbedingungen von PrintDirect24.deA. Bereich Print1. GeltungsbereichDie folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Firma Schimmel Investment GmbH & Co. KG, im folgenden PrintDirect.de genannt, wenn der Kunde seine Rechnungsanschrift in Deutschland hat. Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird widersprochen. Dessen abweichende Bedingungen gelten nur, soweit sie von uns schriftlich bestätigt werden. Entsprechendes gilt für mündliche Nebenabsprachen oder Ergänzungsvereinbarungen zum schriftlichen Vertrag. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. 2. Auftragserteilung, Auftragsannahme, Termine und Preisea) Der Besteller ist an seinen erteilten Auftrag gebunden. Verbindlich für die Ausführung und Lieferung des Auftrages ist nur unsere ausdrückliche Bestätigung per eMail oder Fax oder durch die tatsächliche Lieferung der bestellten Ware. b) Die Lieferung der bestellten Waren kann bei normalem Geschäftsablauf innerhalb der von uns genannten Lieferfristen erwartet werden. PrintDirect24.de haftet allerdings nur dann für die Einhaltung von Lieferterminen, wenn diese in der Auftragsbestätigung ausdrücklich zugesichert werden. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung von PrintDirect24.de auf die Höhe des Auftragswertes. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. c) In Fällen höherer Gewalt verlängert sich die Lieferfrist um die Zeit, während der das Hindernis besteht. Dies gilt vor allem für Fälle von Betriebsstörungen in Folge von Streik, Aussperrungen, Naturkatastrophen, technischen Störungen oder Störungen von Datenleitungen, soweit diese Hindernisse auf die Auftragsausführung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn das Hindernis bei einem Beauftragten von PrintDirect24.de auftritt. d) Unsere Preise gelten frei Haus in Deutschland. Verpackung, Fracht und Porto sind im Preis enthalten. Die angegebenen Preise gelten allerdings nur unter dem Vorbehalt, dass die gelieferten Auftragsdaten den von uns angegebenen Dateiformaten entsprechen und verarbeitbar sind. Kosten die durch notwendige Korrekturen an den angelieferten Daten verursacht werden, sind vom Auftraggeber zu übernehmen. Über die normale Bearbeitung hinausgehender Bearbeitungsaufwand wird von uns nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber vorgenommen und mit einem Stundensatz von 50,00 Euro berechnet. 3. Auftragsausführunga) Wir führen alle Aufträge, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus. Die Daten sind in den von uns angegebenen Dateiformaten anzuliefern. Bei abweichenden Dateiformaten kann eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleistet werden. Der Auftraggeber haftet für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Daten. b) Zulieferungen durch den Auftraggeber oder durch von ihm beauftragte Dritte, dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten, werden von uns nur auf ihre Verarbeitbarkeit überprüft. Sofern eine darüber hinausgehende Überprüfung gewünscht wird, ist dies bei der Auftragserteilung mitzuteilen. c) Alle vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes hinaus archiviert. Sollen diese Sachen versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. 4. Periodische ArbeitenVerträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden. 5. Urheberrechte DritterDer Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Marken- oder Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte verletzt werden. Der Auftraggeber sichert zu, dass ihm die Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen zustehen. Der Auftraggeber stellt PrintDirect24.de von Ansprüchen wegen Verletzung von Marken- oder Urheberrechten oder sonstigen Schutzrechten Dritter aufgrund der Ausführung des Auftrages des Auftraggebers frei. 6. Gewährleistung und Haftunga) Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie von Vor- und Zwischenerzeugnissen zu prüfen. Die Gefahr von Fehlern geht mit der Druck- bzw. Herstellungsfreigabe des Auftraggebers auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst später entstanden sind oder erkannt werden konnten. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden. b) Bei farbigen Reproduktionen können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für geringfügige Abweichungen zwischen Proofs und dem Endprodukt, auch wenn die Proofs durch uns erstellt wurden. c) Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet PrintDirect24.de nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den Zulieferer. PrintDirect24.de ist berechtigt, sich von seiner Haftung dadurch zu befreien, dass er seine Ansprüche gegen den Zulieferer an den Auftraggeber abtritt. Die Haftung wegen Materialmängeln entfällt, wenn der Auftraggeber das Material liefert. d) Hat der Auftraggeber keinen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt und auch keinen von PrintDirect24.de angebotenen Proof oder Andruck abgenommen entfällt jeder Haftungs- oder Schadensersatzanspruch. e) Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nur dann zur Beanstandung der gesamten Lieferung, wenn die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. f) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge sind hinzunehmen. g) Bei einer berechtigten Beanstandung der gelieferten Sache ist der PrintDirect24.de nach Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzleistung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung fehl, hat der Auftraggeber die Wahl zwischen Herabsetzung des Kaufpreises und Rückgängigmachung des Vertrages. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. h) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz werden nur anerkannt, wenn der Schaden von uns durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde, es sei denn, dass wir fahrlässig eine vertragstypische wesentliche Pflicht verletzt haben. Die Ersatzpflicht beschränkt sich in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen Schaden. Weitergehende Ansprüche, wie z.B. entgangener Gewinn, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden, die von unseren Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Eine Haftung für Beschädigung oder Abhandenkommen uns überlassener Vorlagen des Auftraggebers wird nur bis zum Materialwert übernommen. i) Sobald die Ware durch PrintDirect24.de zum Zweck der Auslieferung an ein Speditionsunternehmen übergeben ist, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch für Frei-Haus-Lieferungen. Erkennbar beschädigte Sendungen darf der Auftraggeber nur annehmen unter Feststellung der Beschädigung seitens des Spediteurs. Unterbleibt die Feststellung, entfallen alle diesbezüglichen Haftungsansprüche hieraus uns gegenüber. 7. EigentumsvorbehaltAlle gelieferten Waren bleiben im Eigentum von PrintDirect24.de bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag. Bei Unternehmern bleibt die Ware unser Eigentum bis zum Eingang aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber. 8. Zahlungsbedingungena) Die Zahlung erfolgt per Barnachnahme oder Vorauskasse. Bei Selbstabholung hat Barzahlung zu erfolgen. Wird die Annahme der Nachnahme verweigert, erheben wir ein Kostenpauschale i. H. v. 20,– Euro zzgl. Umsatzsteuer. Die Ware wird unabhängig davon in Rechnung gestellt. b) Soweit nicht per Nachnahme gezahlt werden muss, sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. c) Im Fall der Nichtannahme der Ware oder der Überschreitung des gesetzten Zahlungsziels gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug. In diesem Fall berechnen wir für die Zeit des Verzugs einen Zinssatz in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der EZB. Schriftliche Zahlungserinnerungen oder Mahnungen werden mit je 5,– Euro Mahnkosten berechnet. d) Bei Aufträgen mit hohem Materialeinsatz kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Bei Vorrauskasse erfolgt der Versand der bestellten Ware erst nach Zahlungseingang des Rechnungsbetrages auf eines unserer Konten. e) Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, sind wir berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen, Ware zurückzubehalten und die Weiterarbeit einzustellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn sich der Auftraggeber mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. 9. Urheberrechte/CopyrightFür von PrintDirect24.de im Kundenauftrag erbrachte kreative Leistungen behalten wir uns alle gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte (Copyright) vor. Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Die gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte können gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftliche vereinbart wird. Die Rechte gehen in diesem Fall erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts über. 10. DatenschutzDie von uns aufgrund der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung in unserem Hause gespeichert, vertraulich behandelt und nicht an andere Unternehmen weitergegeben. 11. Geltendes Recht, Erfüllungsort, GerichtsstandEs gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß der Bestimmungen des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von PrintDirect24.de (Würzburg). 12. Salvatorische KlauselSollten einzelne Bestimmungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, sind die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine gesetzliche Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. 13. UrheberrechtAlle Nachrichten, Grafiken und das Layout der Webseite von PrintDirect24.de dienen ausschließlich der Information unserer Kunden. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Alle Daten dieses Angebots genießen urheberrechtlichen Schutz; das Kopieren und der Ausdruck der gesamten Webseite sind nur gestattet zum Zweck einer Bestellung bei dieser Firma. Jede darüber hinausgehende Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe überschreitet die übliche Nutzung und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar, der strafrechtlich verfolgt wird und zum Schadenersatz verpflichtet. Alle anderen auf unseren Webseiten zitierten Marken, Produktnamen und Firmennamen bzw. Logos sind das Alleineigentum der jeweiligen Eigentümer. B. Bereich grafische Leistungen1. Gegenstand des Vertrages1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma Schimmel Satz & Graphik GmbH & Co. KG (nachfolgend in Kurzform „Agentur“ genannt) mit ihren Vertragspartnern (nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt), die als gewerbliche Kunden das Angebot der Agentur über deren Internetseite(n) nutzen. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von der Agentur nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert. 1.2. Die Agentur erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Werbung, Marketing und Webdesign. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus den einzelnen und detaillierten Produkt- und Leistungsbeschreibungen der Angebotspakete auf den Webseiten der Agentur (www.printdirect24.de). 2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags2.1. Grundlage für die Agenturarbeit ist der Projektvertrag, der durch die durch den Klick auf den Button „kostenpflichtige Bestellung abschließen“ übermittelte Bestellung zustande kommt. 2.2. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Projektvertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch eventuell entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen. 2.3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Agentur resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten. 3. Urheber- und Nutzungsrechte3.1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars die uneingeschränkten Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist, und gilt für die vereinbarte Nutzung weltweit. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur. 3.2. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. 3.3. Die Agentur darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Agentur und Kunde ausgeschlossen werden. 3.4. Die Arbeiten der Agentur dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragten Dritten weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Agentur vom Kunden für jede Zuwiderhandlung ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu. 3.5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte ist honorarpflichtig und bedarf der Einwilligung der Agentur. Mehrfachnutzungen sind, soweit die Arbeiten der Agentur bei der erneuten Nutzung nicht verändert werden und soweit sie nicht durch Dritte genutzt werden, uneingeschränkt möglich. 3.6. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu. 4. Vergütung4.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Der Vertrag kommt durch die durch Klick auf den Button „kostenpflichtige Bestellung abschließen“ übermittelte Bestellung zustande. Es gilt die jeweils gesetzliche Widerrufregelung unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Kunde der Agentur ausschließlich gewerblicher Kunde ist. 4.2. Die Agentur stellt dem Kunden unterschiedliche Bezahlmöglichkeiten zur Auswahl, davon einige mit Vorausleistungsbedingung. Alle aktuellen Bezahlmöglichkeiten und Zahlungsbedingungen sind auf der Webseite der Agentur jederzeit einsehbar. Ist der Kunde Rechnungskunde, so sind Rechnungen der Agentur innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum auszugleichen. Gewerbliche Kunden mit Sitz in Deutschland zahlen zuzüglich 19% gesetzliche Mehrwertsteuer, bei ausländischen Kunden können je nach Herkunft andere gesetzliche Regelungen gelten. 4.3. Bestellungen, die nicht oder nicht vollständig in Vorausleistung bezahlt worden sind, obwohl dies im Einzelfall Vertragsbedingung war, werden von der Agentur nicht bearbeitet. Nach angemessener Wartezeit, ob ein entsprechender Zahlungsvorgang doch noch stattfindet, werden eventuell angezahlte Beträge unter Abzug einer Bearbeitungspauschale von 20,00 € zurückgezahlt und der Auftrag storniert. 5. Zusatzleistungen Logo, Texte, Bilder, Druck5.1. Die Angebotspakete der Agentur setzen voraus, dass Logo, Texte und Bilder in verwendbarer Form gestellt werden. Kann oder will ein Kunde dies nicht leisten, kann er entsprechende Zusatzdienstleistungen während des Bestellprozesses auswählen, deren Preise jeweils eindeutig angegeben sind. Diese Zusatzdienstleistungen werden mit dem Ankreuzen Bestandteil des Projektvertrages. 5.2. Da Druckdienstleistungen eine handwerkliche Tätigkeit darstellen, die nicht von der Agentur selbst sondern nur als Auftragsmittler erbracht wird, gilt eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% als Erfüllung des Vertrages. Ein Anspruch auf Verrechnung entsteht erst bei Überschreitung dieser Grenze. 6. Geheimhaltungspflicht der Agentur6.1. Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten. 7. Pflichten des Kunden7.1. Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Er sichert der Agentur zu, für alle eingesandten Logos, Fotos, Bilder, Skizzen und Texte im Besitz der vollständigen und uneingeschränkten Nutzungsrechte zu sein und stellt die Agentur von allen Urheberrechtsforderungen Dritter frei. Alle Arbeitsunterlagen werden von der Agentur sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden – soweit es sich nicht um digitale Daten handelt - nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgesandt. 8. Gewährleistung und Haftung der Agentur8.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Agentur erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die Agentur ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch die Agentur beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet die Agentur für eine durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit der Agentur die Kosten hierfür der Kunde. 8.2. Die Agentur haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtlicheSchutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe. 8.3. Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der Agentur wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag der Agentur, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung der Agentur für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung der Agentur nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt. 9. Verwertungsgesellschaften9.1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen. 9.2. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten sein kann. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist ausschließlich der Kunde zuständig und selbst verantwortlich. 10. Leistungen Dritter10.1. Von der Agentur eingeschaltete freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Agentur. 11. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten11.1. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der Agentur angefertigt werden, verbleiben bei der Agentur. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Die Agentur schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc. 12. Vertragsdauer12.1. Der Vertrag tritt durch die durch den Klick auf den Button „kostenpflichtige Bestellung abschließen“ übermittelte Bestellung in Kraft. Er wird für das bestellte Projekt geschlossen und endet automatisch mit der vollständigen Lieferung der zum Projekt gehörenden Bestandteile. 13. Schlussbestimmungen13.1. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. 13.2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. 13.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Allgemeine Vertragssprache ist deutsch. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Würzburg. 13.4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre 14. Anschrift und KontaktSchimmel Investment GmbH & Co. KG C. Bereich ProspektverteilungAngebote1. Alle Preis- und Leistungsangebote sind freibleibend und werden erst durch Auftragsbestätigung verbindlich. Preisangaben gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 2. Angebote für die Verteilung von Warenproben, Prospekt-, Katalog-, Zeitungs- oder ähnlichen Sendungen gelten für jeweils 1.000 Stück. Anlieferung 3. Für Verzögerungen, die durch verspätete Anlieferung, kurzfristige Auftragsänderung oder andere vom Auftraggeber zu vertretende Gründe verursacht werden, haftet der Auftragnehmer nicht. Durchführung 4. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Verteilung ausschließlich an Haushalte durch Briefkasteneinwurf. Es wird pro Briefkasten grundsätzlich nur 1 Exemplar eingeworfen. In Häusern, in denen ein Briefkasteneinwurf nicht erlaubt ist, kann auch eine mit der Hausverwaltung abgestimmte Menge an dem dafür vorgesehenen Platz abgelegt werden. Ist ein Haus mit Innenbriefkästen verschlossen und wird auch nach mehrmaligem Klingeln nicht geöffnet, so wird dieses Haus nicht beliefert. Einwurfverbote werden grundsätzlich beachtet (Briefkasten gekennzeichnet durch deutlich sichtbaren Aufkleber). Von der Verteilung ausgenommen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, Gewerbebetriebe, Büros, sowie Häuser auf Betriebs- und Werksgeländen und solche, die außerhalb eines zusammenhängenden Wohngebietes liegen. Für die Verteilung von Warenproben, Katalogen und sperrigen Objekten gelten besondere Vereinbarungen. Die Verteilung von Produkten anderer Auftraggeber zum gleichen Termin kann nicht ausgeschlossen werden. Gewährleistung 5. Das Verteilunternehmen haftet nicht für den Werbeerfolg. Der Auftraggeber haftet für Art, Inhalt und Text der Verteilobjekte. Die Verteilung von Objekten, die gegen bestehende Gesetze verstoßen, wird nicht durchgeführt. 6. Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten wird vom Auftragnehmer eine Belieferung von 90 bis 95 Prozent der erreichbaren Haushalte angestrebt. Das Verteilunternehmen ist berechtigt, erforderlichenfalls Subunternehmer einzusetzen, haftet dann jedoch uneingeschränkt für deren Leistung. Angelieferte Überdrucke kommen nur dann zur Verteilung wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Etwaige Restmengen werden bis zu zwei Wochen nach der Verteilung aufbewahrt und anschließend als Makulatur behandelt. Beanstandungen 7. Etwaige Reklamationen über nicht vertragsgerechte Ausführung einer Verteilung müssen Tag, Ort, Straße und Hausnummer sowie Namen des Reklamanten und die genauen Umstände enthalten, die den Anlass zur Reklamation bilden. Sie haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und müssen innerhalb von 7 Tagen nach der Verteilung beim Auftragnehmer vorliegen, damit Beanstandungen überprüft und abgestellt werden können. Bei begründeten Beanstandungen ist dem Verteilunternehmen die Möglichkeit der Nachbesserung zu gewähren. Beanstandungen eines Teiles der Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistungen. Insbesondere berechtigt der Nachweis von einzelnen oder mehreren Anschriften, die sich in verschiedenen Verteilbezirken befinden, nicht zum Abzug von der Rechnung. Ergibt sich aus Haushaltsbefragungen, dass nachweislich mehr als 10 Prozent der angestrebten Abdeckungsquote nicht verteilt wurden, so steht dem Auftraggeber das Recht auf gleichprozentigen Rechnungsabzug für das jeweilige Zustellgebiet zu. Schadenersatz kann höchstens bis zur Höhe des Auftragswertes geleistet werden. Weitergehende Regressansprüche sind ausgeschlossen. Stellt sich eine vom Auftraggeber veranlasste zusätzliche Überprüfung der Verteilleistung als unbegründet heraus, können die hierfür entstandenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. Zahlung 8. Rechnungstellung erfolgt nach Beendigung der Verteilung. Falls nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen nach Erhalt innerhalb von 8 Tagen netto ohne jeden Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 3 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank sowie Einziehungs- und Mahnkosten berechnet. Allgemeines 9. Bei höherer Gewalt, insbesondere Unwetter, Streik, unverschuldeten Verzögerungen, z. B. Betriebsstörungen gleich welcher Art, haftet das Verteilunternehmen nicht für Termineinhaltung. Des weiteren entfällt die Haftung für Schäden oder Minderung durch Brand, Witterungseinflüsse, Bruch, Versand oder durch Dritte. Verwenden Auftraggeber und Auftragnehmer widersprechende AGB, so haben die AGB des Auftragnehmers Vorrang und gelten ausschließlich. Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Würzburg. |